ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen der Automaten-Meyer AG. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit der Automaten-Meyer AG einen Vertrag abgeschlossen hat.
1.2 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Automaten-Meyer AG hat ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird online unter www.automaten-meyer. ch publiziert.
2. Angebot und Umfang der Leistung
2.1 Angebote der Automaten-Meyer AG sind stets nicht bindend. Aufträge von Kunden binden die Automaten-Meyer AG erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Automaten-Meyer AG. Für den Umfang der Leistung/Lieferung ist allein die schriftliche Bestätigung der Automaten-Meyer AG massgebend.
2.2 Die in Drucksachen, in Kostenvoranschlägen, auf elektronischen Datenträgern oder auf Internet-Seiten der Automaten-Meyer AG enthaltenen Angaben sind nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die Preise gelten für die Belieferung ab Automaten-Meyer AG ohne Verpackung, Fracht, Port und Versicherung. Zu den Preisen hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
3.2 Die Kunden können bis 8 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet Einwände gegen eine Rechnung der Automaten-Meyer AG erheben. Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als genehmigt.
3.3 Die Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, bei Ablieferung in bar zu bezahlen. Die Tafel «Reparaturen nur gegen bar» ist für jeden Kunden klar erkennbar im Empfangsbereich der Firma aufgestellt.
3.4 Werden Rechnungsbeträge auf Kredit gewährt, so sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Skonto zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind ohne weitere Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen geschuldet. Die Automaten-Meyer AG ist berechtigt, pro Mahnung mindestens Fr. 25.– in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten.
3.5 Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, so werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und die Automaten-Meyer AG ist berechtigt, alle Leistungen ohne weitere Mitteilung zu suspendieren. Die Automaten-Meyer AG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, und die Automaten-Meyer AG kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen.
3.6 Die Automaten-Meyer AG hat ein Retentionsrecht an den ihr vom Kunden übergebenen Gegenständen; dieses besteht auch, wenn der Kunde nicht Eigentümer der Gegenstände ist. Die retirierten Gegenstände dienen als Pfand in einem allfälligen Gerichts- oder Betreibungsverfahren. Austauschaggregate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Automaten-Meyer AG.
3.7 Nach 14 Tagen ist die Automaten-Meyer AG berechtigt, das Kundenfahrzeug auf einem mit einem Zaun gesicherten, jedoch unüberdeckten Aussenparkplatz abzustellen. Der Kunde trägt das volle Risiko für Schäden und Ereignisse an den auf dem Aussenparkplatz abgestellten Fahrzeugen. Die Automaten-Meyer AG lehnt jegliche Haftung für solche Fahrzeuge ab.
3.8 Fahrzeuge, die zur Abholung bereit stehen, müssen innert 14 Tagen abgeholt werden, ansonsten ist die Automaten-Meyer AG berechtigt, eine Parkplatzgebühr von Fr. 10.– pro Tag und Fahrzeug zu verlangen.
4. Lieferung
4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung der Produkte bzw. mit der Abholung auf den Kunden über. Lieferfrist und Liefertermin sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und deshalb nur bei ausdrücklicher schriftlicher Termingarantie bindend.
4.2 Auf Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten die Sendung durch die Automaten-Meyer AG gegen die versicherbaren Transportrisiken versichert.
4.3 Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der Automaten-Meyer AG. Der Kunde räumt der Automaten-Meyer AG das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
4.4 Rücksendungen sowie Reklamationen bezüglich gelieferter Ersatzteile und Austauschaggregate werden nur innert 8 Tagen nach Lieferung entgegengenommen. Gelieferte Dichtungen und Dichtmaterial sowie elektronische und elektromechanische Ersatzteile werden nicht zurückgenommen. Ersatzteile, die bereits montiert worden sind, können ebenfalls nicht zurückgenommen werden.
4.5 Mit der Annahme der Lieferung entfällt die Haftung der Automaten-Meyer AG für erkennbare Mängel.
5. Datenschutz und Geheimhaltung
5.1 Die Automaten Meyer AG verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu behandeln und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Die Automaten-Meyer AG verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehungen sowie zur Entwicklung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten.
5.2 Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrags notwendig sind, kann die Automaten-Meyer AG mit Behörden sowie Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind, Daten austauschen oder diesen Daten übergeben, wenn der Austausch oder die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung einer Forderung erfolgt.
6. Gewährleistung (Garantie)
6.1 Die Gewährleistung (Garantie) bei Lieferung und Reparatur von Produkten besteht nach Wahl der Automaten-Meyer AG in der Reparatur bzw. Instandstellung oder im Austausch der gelieferten Sache im Betrieb der Automaten-Meyer AG in Luzern. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Bei der Lieferung von Produkten (ohne Reparatur) dauert die Gewährleistung 1 Jahr.
6.2 Bei Reparaturen der Automaten-Meyer AG beschränkt sich die Gewährleistung auf die ersetzten Teile des Aggregates sowie auf die daran ausgeführten Arbeiten. Die Garantie dauert 1 Jahr oder 40’000 km (was zuerst eintritt) ab Lieferdatum oder nach individuelller Vereinbarung. Für Reparaturarbeiten an elektronischen Bauteilen gewährt die Automaten-Meyer AG eine Garantie nach Absprache. Bei Taxifahrzeugen (einschliesslich Kurierfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge) dauert die Gewährleistung 1 Jahr oder 40’000 km (was zuerst eintritt) ab Lieferdatum. Die Garantie beschränkt sich auf Fahrzeuge mit Werksmotoren. Bei Fahrzeugen mit leistungsgesteigerten Motoren kann auf Reparaturen und Revisionen keine Garantie gegeben werden.
Neu ab September 2016
6.3 Bei Austausch Aggregaten und für revidierte Getriebe gewährt die Automaten-Meyer AG eine Garantie von 2 Jahren oder 80‘000 km ab Lieferdatum (was zuerst eintritt). Das Fahrzeug darf nicht älter als 15 Jahre sein und muss in der Schweiz immatrikuliert sein, es gilt das Erstzulassungs-Datum im Fahrzeugausweis. Bei älteren Fahrzeugen und Taxifahrzeugen (einschliesslich Kurierfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge) gilt die 1-Jahres-Garantie oder 40’000 km (was zuerst eintritt). Die Garantie beschränkt sich auf Fahrzeuge mit Werksmotoren. Bei Fahrzeugen mit leistungsgesteigerten Motoren oder veränderter, Getriebe relevanter Software, kann auf Austausch Aggregate und Revisionen keine Garantie gegeben werden.
6.4 Wird der Automaten-Meyer AG für die Reparatur das gesamte Fahrzeug übergeben, so geht die Automaten-Meyer AG davon aus, dass das Fahrzeug bei der Reparaturannahme insofern mängelfrei ist und insbesondere die Fahrzeugperipherie bei elektronisch gesteuerten Aggregaten insofern keine Fehler aufweist, als dass dadurch keine späteren Schäden an reparierten bzw. ausgewechselten Aggregaten entstehen können. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung bezüglich auf diese Art entstandener Mängel ausgeschlossen ist.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erteilung eines Reparaturauftrags sicherzustellen, dass er der Automaten-Meyer AG die für die Reparatur nötigen und vollständigen Fahrzeug- und Aggregatsdaten mitteilt.
6.6 Das Produkt ist sofort nach der Übergabe vom Kunden zu prüfen. Mängel und Schäden sind sofort nach ihrer Entdeckung der Automaten-Meyer AG zu melden. Abweichungen in Bezug auf Geräusche stellen keinen Mangel oder Schaden dar und ergeben keinen Anspruch auf Garantie oder anderweitige Leistungen.
6.7 Für im Rahmen der Nacherfüllungszeit erbrachte Leistungen besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht für die ursprüngliche Leistung. Die Verzögerung der Antwort auf Garantieanfragen von Kunden stellt keine Anerkennung der Garantie dar.
6.8 Bei Anspruch auf Garantieleistungen, die auf die Automaten-Meyer AG zurückfallen, müssen die Produkte oder Fahrzeuge der Automaten-Meyer AG überbracht werden (die Transportkosten gehen zu Lasten vom Kunden).
6.9 Bei Garantiefällen besteht kein Anrecht auf Schadenersatz oder Ersatzfahrzeuge.
7. Kostenvoranschlag
7.1 Soweit der Kunde dies wünscht, wird ihm beim Abschluss eines Reparaturvertrags der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält die Automaten-Meyer AG während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für erforderlich, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 10 % überschritten werden. Die Gültigkeit eines Kostenvoranschlags beträgt 14 Tage.
7.2 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene Aufwand (Fehlersuchzeit) wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur nicht bei der Automaten-Meyer AG ausgeführt werden kann.
7.3 Die Angaben von Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht bindend.
8. Leistungen der Automaten-Meyer AG
8.1 Die Automaten-Meyer AG erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB sowie allfälligen weiteren Vertragsbestimmungen. Die Automaten-Meyer AG ist bestrebt, ihren Kunden ständig die besten und aktuellsten Produkte anzubieten.
8.2 Sämtliche Ansprüche des Kunden sind unabhängig vom Rechtsgrund sowohl gegen die Automaten-Meyer AG wie auch gegen allfällige Erfüllungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für indiskrete Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9. Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen die Automaten-Meyer AG auf sein Verrechnungsrecht. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Automaten-Meyer AG auf Dritte übertragen. Die Automaten-Meyer AG kann den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden übertragen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, vereinbaren die Parteien 6014 Luzern als ausschliesslichen Gerichtsstand.
10.2 Anwendbar ist schweizerisches Recht.